Selbstbestimmungsgesetz: Schon ab August können Termine beim Standesamt vereinbart werden
Ab dem 1. August können Termine beim Standesamt vereinbart werden, um den Geschlechtseintrag und den Vornamen zu ändern. "Für uns markiert der bevorstehende Wandel einen überfälligen Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung und Menschenwürde. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz bricht für trans*-, inter* und nicht-binäre Menschen in Deutschland ein neues Zeitalter an", so die Grüne Fraktion Hamburgs. Die Fraktion hatte zuletzt zwei Informationsabende zum Thema organisiert, um mögliche Fragen zu dem Gesetz zu klären. Nach eigenen Angaben seien die Veranstaltungen ausgebucht gewesen. Das Selbstvestimmungsgesetzt ersetzt ab November das bislang geltende Transsexuellengesetz.