Flughafen-Geiselnehmer muss sich vor Gericht verantworten
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Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat nach eigenen Angaben, Anklage gegen den Geiselnehmer am Hamburger Flughafen erhoben. Der 35-jährige türkischen Staatsangehörigen muss sich demnach wegen der Entziehung Minderjähriger, der vorsätzlichen Körperverletzung sowie mehreren Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten.