Elbtower: Stadt Hamburg hat ihr Wiederkaufsrecht zum 1. Mai 2024 angemeldet

Elbtower: Stadt Hamburg hat ihr Wiederkaufsrecht zum 1. Mai 2024 angemeldet

Die Stadt Hamburg hat ihr Wiederkaufsrecht für den Elbtower angemeldet. Dies teilte Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein am Dienstag im Haushaltsausschuss der Bürgerschaft mit. Laut der HafenCity GmbH läuft der Verkauf des Grundstücks und des Rohbaus bereits seit dem 3. April durch den Insolvenzverwalter der Signa-Gruppe. So soll es bereits auch schon einige Interessenten gegeben haben. Da die Stadt kein Mitspracherecht beim Verkauf hat und somit nicht weiß, um wen es sich bei den Bietern handelt, hat diese bereits am 1. Mai ihr Wiederkaufsrecht mit einer Frist von 9 Monaten aktiviert. Das bedeutet, sollte der Insolvenzverwalter am Ende einen Investor bevorzugen, der jedoch für die Stadt nicht infrage kommt, bleibt nur noch der Rückkauf vom Grundstück übrig. Ein Szenario, welches immer vermieden werden sollte. So bleiben für die Stadt bis zum Ablauf der Frist zum 31. Januar 2025 nur zwei Optionen offen. Entweder es findet sich ein Bieter, der das Projekt fertigstellt, oder sie muss das Grundstück zurückkaufen, da die Frist verfällt. Entscheiden wird man sich allerdings erst wenn es soweit ist, so Senatorin Pein.

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