Bußgeldkatalog: Diese Strafen drohen bei Verstößen gegen das Cannabis-Gesetz in Hamburg

Bußgeldkatalog: Diese Strafen drohen bei Verstößen gegen das Cannabis-Gesetz in Hamburg

In Hamburg ist am Mittwoch der Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz in Kraft getreten. Weil in diesem Gesetz der Konsum und Besitz teilweise erlaubt ist und kein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog bei Verstößen besteht, müssen die Bundesländer selbst über die Strafen entscheiden. So können in Hamburg bis zu 30.000 Euro Bußgeld drohen, wenn man Cannabis-Samen für Geschäftszwecke einführt, die nicht aus EU-Ländern kommen. Bei Cannabis-Konsum vor Minderjährigen oder wenn man unterwegs mehr als die erlaubten 25 Gramm dabei hat, drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro. 500 Euro dürfen die Polizei oder das Ordnungsamt beim Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7:00 bis 20:00 Uhr sowie in der Nähe von Kindergärten, Spielplätzen und Schulen verlangen. Auch eine falsche Lagerung oder Aufbewahrung von Cannabis in der Wohnung und der Besitz und Anbau im militärischen Bereich wird mit Bußgeldern ab 500 Euro bestraft.

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