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Artikel vom: 30.08.2010
Verfassungsklage gegen Volksentscheid
Das Abstimmungsverfahren wirft Fragen auf

Ein Anwalt aus Heidelberg hat gegen den Entscheid der Volksabstimmung zur Schulreform Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Bei der Abstimmung hatten die Wähler zweimal die Möglichkeit "ja" zu sagen sowohl bei dem Vorschlag der Reformgegner, der Initiative „Wir wollen lernen“ als auch bei dem der Hamburgischen Bürherschaft. Dieses Verfahren hält der Anwalt für juristisch fragwürdig. Denn wer beiden Vorschlägen
zugestimmt habe, habe sich im Grunde nicht für eine Seite entschieden.
Quelle:
Hamburg 1











