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Artikel vom: 24.06.2010
Verfahren gegen Kusch eingestellt
Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz beendet.
Das Ermittlungsverfahren gegen Roger Kusch wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ist eingestellt worden. Die Durchsuchungen haben keine Indizien gegen den früheren Hamburger Justizsenator ergeben. In dem Verfahren ging es um ein verschreibungspflichtiges Malaria-Medikament, das Kusch einer sterbewilligen Frau besorgt haben soll. Eine Straftat war ihm nicht nachzuweisen. Ende 2008 wurden die Ermittlungen aufgenommen, nachdem Roger Kusch nach eigener Aussage Sterbewillige beim Selbstmord unterstützt
Quelle:
Hamburg 1






