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Artikel vom: 26.11.2009
Talk zum Solidaritäts-Zuschlag
Im Interview Christian Plock, Bund der Steuerzahler
Als bundesweit erstes Gericht hat das niedersächsische Finanzgericht gestern den Solidaritäts-Zuschlag als verfassungswidrig eingestuft.Seit 1991 taucht der sogenannte Soli-Zuschlag auf den Gehaltszetteln der Arbeitnehmer auf. Er soll die Kosten der deutschen Einheit tragen. Bei den Hamburgern sorgt die Besteuerung auch 18 Jahre nach der Einheit nicht immer zwingend für Solidaritä
Quelle:
Hamburg 1






