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Artikel vom: 02.12.2009
Routine-OP-Urteil: Geldstrafe für Narkoseärztin
Die Anästhesistin muss eine Geldstrafe von 9000 Euro zahlen
Nach dem Tod eines neun Jahre alten Jungen hat das Amtsgericht Hamburg-Harburg eine Narkoseärztin zu einer Geldstrafe verurteilt. Die 50-Jährige aus Lüneburg muss wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen 150 Tagessätze zu je 60 Euro zahlen, wie ein Gerichtssprecher berichtete. Die Angeklagte habe die «gebotene Überwachung des Kindes in der Aufwachphase» unterlassen, hieß es zur Begründung. Bei dem Jungen hatten während der Aufwachphase plötzlich Atmung und Herzschlag ausgesetzt. Trotz einer Wiederbelebung starb er eine Woche später an Hirnschäden.
Quelle:
Hamburg 1






