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Artikel vom: 24.03.2010
Rauchergesetzt Verfassungswidrig
Rauchergesetzt Verfassungswidrig
Laut eines Gutachtens der Universität Kiel ist dasseit Anfang des Jahres das in Hamburg geltende Nichtraucherschutzgesetz verfassungswidrig.
Der Gaststättenverband DEHOGA veröffenltichte, dass das Rauchverbot in seiner Ausgestaltung als Eingriff in das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit "unverhältnismäßig, verfassungswidrig und deshalb nichtig " ist. Seit Beginn dieses Jahres ist das Rauchen nur noch in Kneipen bis zu 75 Quadratmetern erlaubt in denen keine Speisen angeboten werden.
Quelle:
Hamburg 1






