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Artikel vom: 06.02.2009
Keine Narrenfreiheit
Wer es während der Faschingszeit zu bunt treibt uns sich alkoholisiert ins Auto setzt, der muss mit saftigen Strafen rechnen.
Der ADAC rät deshalb allen Fastnachtern auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen oder sich von dem Taxi nach Hause bringen zu lassen. Als absolut fahruntüchtig gilt man nach dem Gesetz ab 1,1 Promille.
Allerdings kann man bei Verkehrsverstößen und einem Alkoholwert ab 0,3 Promille schon erhebliche Probleme mit Gerichten oder Versicherungen bekommen. Daher: Finger weg vom Steuer, wenn Alkohol im Spiel war.
Quelle:
Antenne Pfalz 94.2







