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Artikel vom: 21.12.2011
Gesetz zur Sicherheitsverwahrung bis 2013

Bis 2013 müssen die Bundesländer ein neues Gesetz zur Sicherheitsverwahrung verabschiedet haben. Ihr Ziel ist es eine einheitliche Regelung zu finden. Doch ein Entwurf auf Bundesebene fehlt bisher, wie die Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek kritisiert. Erste Planungen existieren allerdings auf Seiten des Senats. Fragen, die ein Gesetz eingrenzen muss, sind inwiefern sich die Sicherheitsverwahrung vom Strafvollzug unterscheidet und welche Rolle Therapien für die Straftäter spielen sollen.
Quelle:
Hamburg 1











