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Artikel vom: 26.01.2012
Teilweise Videoüberwachung auf dem Kiez

Die Innenbehörde plant trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, die Überwachungskameras auf dem Kiez weiterhin nur bei Großveranstaltungen zu nutzen. Das Gericht in Leipzig hatte die Klage einer Anwohnerin gegen die Videoüberwachung zurückgewiesen. Jedoch hatte bereits ein Gerichtsurteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichts vom Juni 2010 eine Unkenntlichmachung von Fenstern und Hauseingängen notwendig gemacht. Die Polizei hatte den Betrieb der Kameras daraufhin weitestgehend eingestellt.
Quelle:
Hamburg 1
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