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Artikel vom: 08.09.2010
Klage gegen Volksentscheid eingereicht
Kläger fühlten sich in ihren Grundrechten verletzt.

Drei Hamburger haben den Volksentscheid zur Hamburger Schulreform vor dem Verfassungsgericht angefochten. Die Kläger sähen sich durch die Abstimmung und die Art der Fragestellung in ihren Grundrechten verletzt. Sie bemängeln unter anderem, dass sie durch eine unzulässige Koppelung verschiedener Themen in den Vorlagen von Reformgegnern und -befürwortern in ihrer Abstimmungsfreiheit verletzt worden seien. Der Volksentscheid sei nach ihrer Auffassung aber auch insgesamt unzulässig, weil sein Ausgang finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt habe. Ein von ihnen eingereichter Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung soll die für den 15. September geplante Änderung des Hamburger Schulgesetzes verhindern.
Quelle:
Hamburg 1
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