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Artikel vom: 13.11.2009
HSH: Versicherung zahlt Schadensersatz
Friedrich und Rieck müssen nicht mit ihrem Privatvermögen zahlen

Die ehemaligen Vorstandsmitglieder der HSH-Nordbank Jochen Friedrich und Peter Rieck müssen wahrscheinlich nicht mit ihrem Privatvermögen für die Schadensersatzforderungen aufkommen. Beide verfügen über eine Manager-Haftpflichtversicherung, die auch bei grob fahrlässigen Vergehen die Kosten übernimmt. Die beiden Ex-Manager waren am Dienstag wegen Pflichtverletzungen entlassen worden.
Quelle:
Hamburg 1
Kommentare
Versicherung Stefan | 16.11.2009 09:23
Vertragsrechtlich soweit in Ordnung, wenn dies vorher so vereinbart wurde. Die beiden haben ja schließlich über einen Zeitrau X dafür odnungsgemäß bezahlt.
Für moralische Debatten, gibt es immer Spielraum, doch das ist hier nicht das Thema.
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