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Artikel vom: 05.02.2010
Fahrräder dürfen nicht auf der Straße fahren
Die Stadt ist nicht für die Räumung zuständig
Wer in diesen Tagen mit dem Fahrrad unterwegs ist, der kommt leicht ins Schleudern. Während viele Straßen und Gehwege mittlerweile, zumindest stellenweise, von Eis und Schnee befreit sind, sind die meisten Radwege der Stadt immer noch spiegelglatt.
Auch dann wenn Rad und Gehweg genau nebeneinander liegen und der Gehweg frei geräumt oder gestreut ist. Komisch zwar aber zu erklären; denn laut dem Hamburgischen Wegegesetz ist die Stadt für die Räumung der Radwege nicht zuständig. Doch wo und wie genau soll man sich dann als Fahrradfahrer im Winter fortbewegen?
Christiane Stauss und Torge. Gerster haben nachgeforscht.
Quelle:
Hamburg 1
Kommentare
radler | 22.02.2010 11:50
Es wird Zeit für einen Generalstreik aller Fahrradfahrer in HH.
Torben Frank | 15.02.2010 13:28
Steht die Hamburger Polizei über dem bundesdeutschen Recht??? Wer sich mal den § 2 StVO ansieht, wird feststellen, daß die Radfahrt auf der Fahrbahn den Regelfall darstellt. Ergänzend dazu muß bloß die regelmäßige Rechtsprechung herangezogen werden, z.B. BGH III ZR 60/94. Dann fällt auf, daß Radfahrer völlig legitim auf der Fahrbahn fahren.
Die vielen schlechten Hamburger Radwege, die rechtswidrig mit einer Benutzungspflicht versehen worden sind, zeigen deutlich, daß Hamburg die Belange seiner Radfahrer nicht ernst nimmt. Dabei sind PKWs im innerstädtischen Verkehr volkswirtschaftlicher Wahnsinn, während Fahrräder sogar günstiger als der ÖPNV sein dürften.
Wenn die Polizei keinen Respekt mehr genießt, dann liegt es daran, daß Respekt verdient werden muß. Wer das Gesetz vertreten soll, dieses aber offensichtlich negiert und keinen Respekt vor bundesdeutschem Recht hat, der verdient auch nicht unseren Respekt. - Das schreibt ein alltagsradelnder Konservativer.
Holger Opitz | 11.02.2010 16:18
Hoppla, ein wenig mehr Niveau hätte der Beitrag haben dürfen. Insbesondere ist es verdammt ärgerlich, dass der Sprecher der Polizei Nebelkerzen wirft. Es wäre besser gewesen, wenn sich der Herr vor dem Interview in der Sache vorbereitet hätte.
Markus Luft | 10.02.2010 22:26
Christiane Stauss und Torge Gerster haben eben nicht nachgeforscht, sonst hätten sie sich ja auch nicht von der Polizei auf\'s Glatteis führen lassen. Zum Nachforschen mit rechtlich korrektem Ergebnis hätte man sich nicht einmal vom Schreibtisch erheben müssen, aber vermutlich sollte auch kein solches Ergebnis zustande kommen...
Jens Müller | 9.02.2010 14:50
Die Redakteure haben \"nachgeforscht\"? Warum haben sie dann nicht den ADFC gefragt? Ist Hamburg 1 gar nichts zu peinlich?
ChrisB | 9.02.2010 14:12
nach sechs Wochen vereisten Geh- und Radwegen wurde mal eben -ruckzuck- ein Krisenstab gebildet. Die Aussage des Herrn Polzeipressesprecher Meyer zeigt außerdem eindrucksvoll, von welcher Ignoranz und Inkompetenz wir regiert werden. Diejenigen Autofahrer, die meinen alles auf der Straße kann weggedrängt und genötigt werden, fühlen sich nun bestärkt und können loslegen. Schade das Hamburg1 dies kommentarlos gesendet hat.
Das Schnee- und Eischaos auf den Geh- und Radwegen und die Aussage des Herrn Meyer geben aber nur das wieder, was in Hamburg seit vielen Jahren praktiziert wird. Klare Priorität hat der Autoverkehr. Fußgänger und Radfahrer sind lästige Übel, die man leider irgendwie berücksichtigen muss. Klingt Schwarzweiß? Ist aber tägliche Realität in der Autostadt Hamburg.
WoCa | 9.02.2010 12:43
Greift sich die Polizei wenigstens die ihrer Meinung nach falsch fahrenden Fahrradfahrer, so dass man eine Chance bekommt, die Inkompetenz dieser Polizei mal wieder gerichtlich klären zu lassen?! Oder ist das nur einfach miese Stimmungsmache?
hanno bruder | 8.02.2010 18:43
Es ist schon erschreckend, wie ungeniert ein Vertreter der Hamburger Polizei in eine Kamera lügt, um zu verhindern, daß Radfahrer gleichberechtigt am Straßenverkehr teilnehmen.
Nicht minder erschreckend ist die Tatsache, daß solche nachweislich falschen und inkompetenten Aussagen kritiklos übernommen und ausgestrahlt werden. Hamburg 1 verkommt zum Verlautbarungsorgan der Hamburger Polizei, von journalistischer Sorgfalt, gründlicher Recherche oder gar einer kritischen Hinterfragung der Behauptungen keine Spur. So verspielt man erfolgreich seine Glaubwürdigkeit.
DrFB | 8.02.2010 18:08
Man sollte auch nicht vergessen, daß die Behörde für Inneres und die Polizei Hamburg in dieser Frage mit Steinen werfen, wo si doch im Glashaus sitzen. Denn die Geh- und Radwege werden im Winter seit Jahren systematisch vernachlässigt. Die ungeräumten Gehwege sind inzwischen ein Politikum (ich sage nur \"Krisengipfel\"). Und die Radwege müssen nach dem geltenden Hamburgischen Wegegesetz schon von Gesetzes wegen nicht geräumt werden. Diese Pflicht wurde vor rund 15 Jahren aus dem Gesetz gestrichen. Das wissen die Mitarbeiter der Innenbehörde und der Polizei auch ganz genau. Sie wissen auch, daß die Bezirke (hier der Bezirkliche Ordnungsdienst) gerade das verbotene Ablagern von Schnee auf den Radwegen systematisch dulden und auch die Reinigungspflichten, die nach dem Abtauen bestehen (was nach normalen Wintern bis Anfang März dauern kann) nicht mit Nachdruck einfordern, so daß die Radwege - mit dem Segen der Stadt - im Winter mit einem dicken Schnee-Granulat-Gemisch und bis in den Sommer hinein mit einer etwas dünneren Granulatschicht bedeckt sind. Wer das zuläßt, sollte sich zum Radfahren auf der Fahrbahn bei Schnee und Eis besser überhaupt nicht äußern.
Heinz Speiche | 8.02.2010 13:59
Eine derartige öffentliche Falschaussage MUSS disziplinarische Massnahmen nach sich ziehen.
Hier ist jetzt eindeutig der Dienstherr des offensichtlich völlig inkompetenten Herrn Meyer gefragt, entsprechende Konsequenzen einzuleiten. Es kann ja wohl nicht durchgehen, dass der Bürger wissentlich und absichtlich mit rechtlich absolut unhaltbaren Fehlinformationen versorgt wird. Ebenfalls sehe ich Hamburg 1 gefordert, den Beitrag richtig zu stellen. Trotzdem auch den Hamburger Radfahrern: unfallfreie Fahrt
DrFB | 7.02.2010 21:05
Herr Meyer von der Polizei hat keine Ahnung. Vermutlich weiß er es sogar besser, wird aber von seinem Vorgesetzte, Herrn Schubert (Behörde für Inneres, BfI) veranlaßt, dem Fernsehen die Unwahrheit aufzutischen. Daß Herr Schubert in der Frage der Radwegbenutzungspflicht eine absolute Einzelmeinung vertritt, ist ihm selbst bekannt. Es ficht ihn aber nicht an. Vielmehr hat er seine Meinung in der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV, Heft Juni 2006) öffentlich ausgebreitet und bei den Lesen einiges Kopfschütteln ausgelöst. So wurde dem Kieler Rechtsanwalt Dr. Kettler im folgenden Heft der NZV die Gelegenheit zur Erwiderung gegeben, die auf der Linie der herrschenden Meinung liegt und auch von den Gerichten beachtet wird.
Bei einem Unfall zwischen Radfahrer und Autofahrer wird auch kein deutsches Gericht dem Radfahrer die Schuld zuweisen, nur weil er anstelle des benutzungspflichtigen, aber vereisten oder sonst unbenutzbaren Radweges die geräumte (ja z.T. sogar schon trockene) Fahrbahn benutzt hat. Ausgerechnet das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof, hat schon in einem Beschluß aus dem Jahr 1994 einem auf einem vereisten gemeinsamen Geh- und Radweg gestürzten Radfahrer ermahnt, in diesen Situationen entweder sein Rad zu schieben oder die geräumte Fahrbahn zu befahren. Dem folgen die Oberlandesgerichte und mit ihnen die Amts-und Landgerichte geschlossen. Auch entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren werden spätestens von den Amtsgerichten auch in Hamburg regelmäßig eingestellt. Das müßte Polizei und BfI eigentlich Anlaß genug sein, ihre Position zu überdenken. Denn es tut auf Dauer der staatlichen Autorität nicht gut, wenn die Behördenvertreter andauernd und (vermutlich) wissend Unsinn erzählt. Ferner ist es der Verkehrssicherheit abträglich, wenn die Verkehrsteilnehmer durch Veröffentlichungen wie Ihren Beitrag falsch informiert werden und sich dann falsch verhalten.
Im Übrigen ist Herr Schubert nicht in der Lage, zu erläutern, warum Radfahrer, die beim Schieben ihres Fahrrads auf den Gehwegen andere Fußgänger behindern würden, zwar auf der Fahrbahn schieben MÜSSEN (zwingendes Gebot gem. § 25 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung - StVO), aber dort nicht fahren dürfen (obwohl sie beim Fahren wenigstens beleuchtet sind). Und zu Behinderungen auf den Gehwegen würde es kommen, weil nach dem Hamburgischen Wegegesetz nicht nur die Radwege nicht geräumt werden müssen, sondern auch die Gehwege – selbst bei intensivster Nutzung – nur auf rund einen Meter Breite zu räumen sind.
Auf einem anderen Blatt steht, ob es Radfahrern wirklich hilft, die Fahrbahn anstelle des Radweges zu befahren, wenn - wie nicht selten in den letzten Wochen und vermutlich auch in der kommenden Woche - beide Flächen nicht geräumt sind.
Birgit Bossbach | 7.02.2010 18:37
Guten Tag:
Zur Radwegebenutzungspflicht.
Bereits seit 2007 steht fest, dass Radler bei nicht geräumten Radwegen auf der Fahrbahn fahren MÜSSEN!
http://hamburg.adfc.de/aktuell/pressemitteilungen/pressemitteilung/news/24/01/2007/kein-winterdienst-radfahren-bei-eis-und-schnee-auf-hamburgs-fahrbahnen/
Warum haben Sie nicht jemanden gefragt, der sich mit so etwas auskennt?
Mit ihrem sinnfreien Filmbeitrag haben sie nun wieder einmal dafür gesorgt, dass Radfahrer, die sich zu Recht auf der Fahrbahn aufhalten, von Autofahrern genötigt werden.
Mit freundlichem Gruß,
Birgit Bossbach
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