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Artikel vom: 16.07.2010
Bewährungsstrafe im Fall Lara-Mia
Schuldsprüche wegen Verletzung der Fürsorgepflicht.
Im Prozess um den Tod des unterernährten Babys Lara Mia hat das Landgericht die Mutter und ihrem damaligen Lebensgefährten zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Gericht sprach die Angeklagten nach Jugendrecht wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen und der Verletzung der Fürsorgepflicht schuldig. Die Mutter wurde zusätzlich der Misshandlung von Schutzbefohlenen für schuldig befunden. Sie wurde zu zwei Jahren auf Bewährung, ihr damaliger Lebensgefährte zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
Quelle:
Hamburg 1
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