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Artikel vom: 06.09.2010
Änderung des Schulgesetzes

Die Fraktionen der Bürgerschaft haben sich auf einen Zeitplan für die Änderung des Schulgesetzes geeinigt. Dadurch wird ermöglicht, dass viele der nun nicht mehr notwendigen Fusionen gestoppt werden und Langformschulen zusammenbleiben. Schüler des derzeitigen fünften Jahrgangs in den auslaufenden Starterschulen werden ihren Bildungsgang bis zum Ende der Jahrgangsstufe 6 an den Schulen fortsetzen können. Das neue Gesetz soll in der nächsten Bürgerschaftssitzung am 15. September eingebracht werden, so dass das Schulgesetz unverzüglich geändert werden kann.
Quelle:
Hamburg 1
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